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Wettbewerbsregister
Fallen einem Unternehmen bestimmte Rechtsverstöße zur Last, kann dieser Umstand seiner Teilnahme an einem Vergabeverfahren entgegenstehen. Welches Fehlverhalten zu einem Ausschluss von einem Vergabeverfahren führen kann oder sogar muss, regeln die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 GWB. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ihr Vorliegen zu prüfen. Mit dem 2021 in Betrieb genommenen Wettbewerbsregister steht Vergabestellen nun erstmalig ...

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